Reporten Sie schon automatisiert oder mühen Sie sich noch durch einen aufwändigen Meldeprozess?
Auf Grundlage der Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung (FinStabDEV) müssen Geber von Wohnimmobilienkrediten seit Anfang 2023 ihrer Meldeverpflichtung in Form der Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) nachkommen, sobald das Kreditneugeschäft ein bestimmtes Volumen überschreitet. Unsere Meldewesen-Experten beschäftigen sich bereits seit der Ankündigung von FinStab-DEV/WIFSta mit dem Thema Reporting und bieten Ihnen ein umfangreiches Service Angebot:
Die WIFSta-Lösung, die mitwächst
Aus der Zusammenarbeit mit unseren Kunden wissen wir, mit welchen Herausforderungen sich Meldeverantwortliche konfrontiert sehen und welche Flexibilität eine Softwarelösung mitbringen muss. Auf genau diese und weitere „Pain Points“ ist die WIFSta Lösung von COMPIRICUS abgestimmt:
Sich ändernde Anforderungen
Die Deutsche Bundesbank hat in der Vergangenheit wiederholt ihre Anforderungen an die zu liefernden Daten angepasst. Dies betrifft sowohl die Richtlinien als auch das sehr umfangreiche Prüfregelwerk mit inzwischen mehr als 8.000 Validierungs- und Prüfregeln.
Diese Aktualisierungen erfolgen teilweise erst kurz vor dem Meldestichtag oder sogar kurz vor Ende der Abgabefrist. So wurden bspw. zuletzt am 19.06.2024 neue fachliche Validierungsregeln veröffentlicht.
→ Wir beobachten laufend die aktuellen Entwicklungen und reagieren hierauf zeitnah durch die Bereitstellung neuer importfähiger Releases unserer Lösung.
Verbesserungswünsche zu den Meldungen
Die Deutsche Bundesbank hat in einer Mail an alle Mitteilungspflichtigen ihre Kritik an den Einlieferungen aus der Vergangenheit geäußert. Dies betrifft:
- Die Qualität der eingereichten Daten
- Die Einhaltung der Abgabefrist
- Verständnisschwierigkeiten der Anforderungen auf Seite der Meldenden
→ Für die mit unserer Lösung erstellten Meldungen haben wir von unseren Kunden positive Rückmeldungen erhalten. Da die Gültigkeit der zusammengestellten Daten bereits vor einer Einreichung in das Extranet der Deutschen Bundesbank geprüft werden kann, entfallen wiederholte Anlieferungsversuche. Nach Aussage der Bundesbank musste ungefähr jede fünfte abgegebene Jahresmeldung aufgrund von Fehlern abgewiesen werden. Von 165 Jahresmeldern haben mehr als 100 die Einreichungsfrist 15.02.2024 nicht eingehalten.
Bis zu vier Quartale rückwirkend
Die Deutsche Bundesbank erwartet, dass ein Meldepflichtiger in der Lage ist, auf Anfrage Korrekturen für bis zu vier Quartale rückwirkend anliefern zu können. So wurden kürzlich Meldepflichtige aufgefordert, Daten für sämtliche Meldestichtage des Jahres 2023 noch einmal einzureichen.
→ In unserer Lösung werden die der Meldung zugrundeliegenden Rohdaten zu den betroffenen Darlehen und Sicherheiten revisionssicher fixiert. Auf diese Weise ist es möglich, bei Bedarf Vertrags- und Sicherheiteninformationen aus der Vergangenheit mit einem geänderten Regelwerk und Meldeschema nachträglich noch einmal zu verarbeiten.
Dialog mit der Deutschen Bundesbank
Die Deutsche Bundesbank hat sich im März und im Juni 2024 noch einmal mit den Betroffenen ausgetauscht und dabei Informationen bereitgestellt, die für die Meldungserstellung hilfreich oder sogar notwendig sind.
→ Wir stehen in einem engen Austausch mit der Deutschen Bundesbank. Viele der dabei entstandenen Gesprächsergebnisse und Klarstellungen haben auf verschiedene Weise Berücksichtigung in den Richtlinien oder Prüfregeln gefunden.
Promptes Feedback erwartet
Die Deutsche Bundesbank erwartet bei Bedarf zeitnah Antworten auf ihre Rückfragen zu erhalten.
→ In unserer Lösung werden sämtliche Verarbeitungsergebnisse nachvollziehbar festgehalten. Dabei kann jede einzelne Kennzahl bis auf Einzelvertragsebene analysiert und zurückverfolgt werden.
Hochkomfortabel und individualisierbar
Die Lösung wird bereits mit einer umfangreichen Vorkonfiguration ausgeliefert, die über eine Vielzahl von Funktionen kundenindividuell angepasst und erweitert werden kann.